Online Ratgeber
Mit diesem Online-Ratgeber können Sie mit wenigen Fragen abklären, ob Sie für den blau-gelben Strompreisrabatt antragsberechtigt sind, und Sie werden zielgerichtet zu dem für Sie passenden Antrag geleitet.
Es werden bei diesem Online Ratgeber keine personenbezogenen Daten abgefragt und die Anfrage wird auch nicht gespeichert.
HINWEIS: Beim blau-gelben Strompreisrabatt handelt es sich um eine einmalige Unterstützungsaktion für den Zeitraum Oktober 2022 bis September 2023. Die Beantragung für die einmalige Förderung ist noch bis 30. September 2023 möglich.
Sollten Sie bereits eine Bewilligung für den blau-gelben Strompreisrabatt erhalten haben ist im Jahr 2023 KEIN neuer Antrag zu stellen. Ebenso ist bei einem Anbieterwechsel KEINE neuerliche Beantragung erforderlich.
Eine neuerliche Einreichung ist nur notwendig, wenn sie im Erstantrag Haushaltsmitglieder vergessen haben oder im Zuge der sogenannten „Härtefallregel“, wenn sich Ihre Haushaltsgröße geändert hat (z.B. durch Geburt eines Kindes nach 01.07.2022 etc.).