Online Ratgeber
Mit diesem Online-Ratgeber können Sie mit wenigen Fragen abklären, ob Sie für den blau-gelben Strompreisrabatt antragsberechtigt sind, und Sie werden zielgerichtet zu dem für Sie passenden Antrag geleitet.
Es werden bei diesem Online Ratgeber keine personenbezogenen Daten abgefragt und die Anfrage wird auch nicht gespeichert.
HINWEIS - Einmalige Förderung
Beim blau-gelben Strompreisrabatt handelt es sich um eine einmalige Unterstützungsaktion für den Zeitraum Oktober 2022 bis September 2023. Die Beantragung für die einmalige Förderung ist noch bis 30. September 2023 möglich.
Sollten Sie bereits eine Bewilligung für den blau-gelben Strompreisrabatt erhalten haben ist im Jahr 2023 kein neuer Antrag zu stellen. Ebenso ist bei einem Anbieterwechsel keine neuerliche Beantragung erforderlich.
Eine neuerliche Einreichung ist nur notwendig, wenn sie im Erstantrag Haushaltsmitglieder vergessen haben oder im Zuge der sogenannten „Härtefallregel“, wenn sich Ihre Haushaltsgröße geändert hat (z.B. durch Geburt eines Kindes nach 01.07.2022 etc.).
HINWEIS – Ablehnung durch EVN, Verbund und Wien Energie
Wenn Sie zuletzt eine Nachricht von der EVN, dem Verbund oder Wien Energie erhalten haben, wonach Ihr Antrag abgelehnt wurde, kontrollieren Sie bitte zuerst, ob Sie nicht auch bereits eine Bewilligung für den blau-gelben Strompreisrabatt erhalten haben. Möglicherweise haben Sie den Antrag mehrfach gestellt, wovon einer bereits bewilligt werden konnte und die weiteren abgelehnt werden mussten.
Wenn Sie bereits eine Bewilligung erhalten haben, dann gilt diese Bewilligung weiterhin. Das nunmehrige Ablehnungsschreiben können Sie dann als gegenstandslos ansehen. Sie müssen auch nicht noch einmal einen Antrag stellen.
Wenn Sie bisher noch keine Bewilligung erhalten haben, dann können Sie diesen Online-Ratgeber durchklicken und mit dem darauffolgenden Antrag noch bis 30. September 2023 die Förderung beantragen. Trotz der bereits erfolgten Antragstellung bei Ihrem Stromanbieter und der erhaltenen Ablehnung klicken Sie bei der ersten Frage bitte "Erstantrag" an.